Datenschutz
auf Ihrer Website

Impressum, Cookies & Usertracking

datenschutz website

Man sieht sie überall, diese Cookie-Hinweise mit der sich auch Webdesigner nun herumschlagen müssen. Denn seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Wenn Sie auf Ihrer Website ein Google Analytics Besuchertracking aktiviert haben und mindestens ein Besucher aus der EU Ihre Website besucht, fallen auch Sie unter die neue Datenschutz-Grundverordnung. Somit sind praktisch alle Website-Inhaber nun in der Pflicht, entsprechende Anpassungen an der Website zu tätigen. Auch wenn Sie kein Google Analytics benutzen, sollten Sie sich als Website-Betreiber mit der DSGVO auseinandersetzen.

Für die Einhaltung und Umsetzung der EU-DSGVO trägt der Website-Inhaber alleine die Verantwortung. Welche Massnahmen alle umzusetzen sind, muss jede Firma für sich selber entscheiden - wir als Agentur sind dafür nicht zuständig; wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen spezialisierten Anwalt.

Ziemlich sicher werden auch nach der Einführungen bei vielen Unternehmen noch Webseiten bestehen, die nicht den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Vermutlich wird der Gesetzgeber in einer Übergangsphase aber kulant mit Verstössen umgehen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einzelnen Grosskonzernen in der EU, die es verpasst haben, die DSGVO-Richtlinien umzusetzen, Exempel statuiert werden.

Website-Erweiterungen

Falls die neue EU-DSGVO auch für Ihr Unternehmen zur Anwendung kommt, werden im Allgemeinen momentan folgende Erweiterungen für Ihre Website empfohlen:

 Deaktivierung von Google Analytics

Seit dem 25.5.2018 haben wir das Tracking von Userdaten auf bestimmten Kunden-Websites, welche keinen aktiven Account auf das bisherige Analytics-Konto verknüpft haben, deaktiviert. Somit werden bei diesen Seiten momentan keine Website-Statistiken mehr erfasst. Kunden die ihren eigenen Analytics-Account weiternutzen möchten, sind in der Pflicht die neuen Anforderungen der DSGVO und von Google korrekt umzusetzen. Welche Anpassungen an der Website eine korrekte Anwendung von Google Analytics mit sich bringen, können Sie unten nachlesen.

Google Analytics Verwendung

Verantwortlich für die Umsetzung der DSGVO-Massnahmen, gerade bei der Google Analytics-Verwendung, ist in jedem Fall der Kontoinhaber. Die entsprechenden Anpassungen sollten seit dem 25.5.2018 umgesetzt sein, damit Sie nicht auf dem Radar der EU Datenschützer auftauchen.

Aktuell haben wir verschiedene Empfehlungen aus dem Web zusammengetragen:

Impressum & Datenschutz für die Website

Als sehr umfangreiche und gute Informations-Website zum Thema Datenschutz und Impressum-Texte für Ihre Website empfehlen wir die Website von e-recht24.de. Hier können Sie kostenpflichtig passende Impressum- und Datenschutztexte erstellen lassen, was gerade in Bezug auf Onlineshops sowie die Online-Verkaufsabwicklung einen wichtigen Punkt darstellt.


Sie brauchen Hilfe oder haben Fragen?

Gerne helfen wir Ihnen beim einem technischen Updgrade Ihrer Website mit den passenden Modulen wie dem Cookie-Hinweis beim Einsatz von Analytics, oder dem Upgrade Ihrer Website auf ein SSL-Webhosting (https).

Schätzungsweise bedeutet dies je nach Website ein Programmieraufwand von ca. 5 Stunden.

  Tel. 043 444 94 04
  info@resign.ch

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